Durchgangsarzt (D-Arzt) in Düsseldorf
Als Durchgangsarzt in Düsseldorf behandeln wir Sie u.a. bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Schulunfällen.
Wird ein Durchgangsarzt benötigt, dann melden Sie sich bei uns:
Standort Düsseldorf-Grafenberg oder Standort Düsseldorf-Oberkassel Heerdt
Durchgangsarzt Düsseldorf – Dr. Dr. med. Golla
Sollten Sie oder ihre Angehörigen einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall erlitten haben, haben sie Anrecht auf eine schnelle, kompetente und medizinische Behandlung.
Unser Facharzt für Chirurgie Dr. Dr. med. Gernot Golla ist einer unserer Experten für die Unfallchirurgie. Er ist als Durchgangsarzt in Düsseldorf Grafenberg von den Berufsgenossenschaften für die Behandlung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schulunfällen und Kindergartenunfällen zugelassen.


Durchgangsarzt Düsseldorf – Dr. med. Roenick
Nach einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall, haben sie Anrecht auf eine schnelle, kompetente und medizinische Behandlung.
Unser Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. med. Robert Roenick besitzt die Schwerpunktbezeichnung spezielle Unfallchirurgie sowie die Zusatzbezeichnungen Sportmedizin und Manuelle Medizin. Er ist als Durchgangsarzt in Düsseldorf Oberkassel Heerdt von den Berufsgenossenschaften für die Behandlung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schulunfällen und Kindergartenunfällen zugelassen.
Was ist ein Durchgangsarzt?
Ein Durchgangsarzt, oder auch „D-Arzt“ genannt, ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der vom Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand die Genehmigung hat, Arbeits-, Wege- sowie Schul- und Kindergarten-Unfälle behandeln zu dürfen.
Was zeichnet einen Durchgangsarzt aus?
Durchgangsärzte sind Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“) oder Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie. Um solche Unfälle behandeln zu dürfen, benötigen sie die Erlaubnis der gesetzlichen Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften.
Wann muss ich zum D-Arzt?
Sollten Sie oder einer ihren Angehörigen einen Arbeits-, Wege- oder einen Schul- bzw. Kindergarten-Unfall erlitten haben, so ist der Träger der diesbezüglichen Kosten nicht ihre gesetzliche Krankenversicherung, sondern ihre zuständige Berufsgenossenschaft bzw. gesetzliche Unfallkasse.
Auch wenn die Erstversorgung in einem Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt erfolgte, müssen sie einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Spezialisten (D-Arzt) aufsuchen.
So kann sichergestellt werden, dass sie oder ihre Angehörige, eine optimale Behandlung erhalten, um eine schnellstmögliche Rückkehr in ihren Alltag zu erreichen.

Standort D-Grafenberg
0211-64138829Grafenberger Allee 337a
40235 Düsseldorf
Terminvereinbarung:

Standort D-Oberkassel Heerdt
Welche Aufgaben hat ein D-Arzt?
Ein D-Arzt entscheidet über die weitere Behandlung des Arbeitnehmers oder des Schul- bzw. Kindergarten-Kindes. Er benachrichtigt die gesetzliche Unfallversicherung und überwacht den Verlauf auch, wenn der Arbeitnehmer oder das Schul- bzw. Kindergarten-Kind durch andere Ärzte weiter behandelt wird.
Kann ich zu jedem Durchgangsarzt gehen?
Ja, Sie können zu jedem Durchgangsarzt gehen, zu dem Sie möchten. Es muss nicht automatisch immer der D-Arzt im Krankenhaus sein.
Was versteht man als Arbeitsunfall?
Jeder Unfall der auf der Arbeit oder auf dem Weg zu Arbeit bzw. auf dem Heimweg von der Arbeit. Ebenfalls alle Schul- oder Kindergartenunfälle.